Mit dem Bundesgesetz betreffend die Vereinheitlichung des Urlaubsrechts und die Einführung einer Pflegefreistellung, BGBl. Nr. 390/ 76, wurde ein Schritt in Richtung Verkürzung der Lebensarbeitszeit und Schaffung von mehr Erholungszeit für alle ArbeitnehmerInnen getan.
Kaum ein anderes Teilgebiet des Arbeitsrechts zeigt mit solcher Deutlichkeit den Einfluss der Gewerkschaftsbewegung auf die Entwicklung der Sozialpolitik wie das Urlaubsrecht. Immer wieder waren es die Gewerkschaften, die nicht nur Forderungen auf dem Gebiet des Urlaubsrechts erhoben, sondern durch ihre VertreterInnen im Parlament und in der Regierung auch für die Verwirklichung dieser Forderungen sorgten.
Wie groß der sozialpolitische Fortschritt auf Gesetzesebene war, lässt sich an der Dauer des gesetzlichen Mindesturlaubs für den weitaus überwiegenden Teil der ArbeitnehmerInnenschaft ablesen. Bis zum 1. Juli 1973 betrug der gesetzliche Urlaubsanspruch nur 12 Werktage pro Arbeitsjahr, ab 1976 waren es 24 Werktage. 1981 wurde eine stufenweise Anhebung des gesetzlichen Urlaubsanspruches auf den heutigen Stand von 30 Werktagen beschlossen. Seit 1986 – also seit 35 Jahren! – hat sich am Urlaubsanspruch nichts geändert.
Im Jahr 2000 wurde das Urlaubsgesetz zulasten der ArbeitnehmerInnen verschlechtert. Seither gibt es im Beendigungsfall eine Diskrepanz zwischen Anspruch und Abgeltung der noch offenen Urlaubstage. Es ist nicht mehr der erworbene Anspruch abzugelten, sondern nur mehr der aliquote Anspruch (abzüglich bereits konsumierter Urlaubstage).
Bedauerlicherweise ist es üblich geworden, dass nur jenem Urlaubsausmaß von Arbeitgeberseite zugestimmt wird, das auch nach dieser Formel bezahlt werden müsste, unabhängig vom Urlaubsanspruch.
Die Umsetzung der ÖGB-Forderung nach einer sechsten Urlaubswoche könnte der nächste Schritt in der Anpassung des Urlaubsrechts sein. Denn von knapp zwei Millionen Beschäftigten, die bereits über 25 Jahre lang arbeiten, profitieren nur ca. 500.000 von der sechsten Urlaubswoche, weil sie durchgehend im selben Betrieb arbeiten. Darum ist die Forderung, dass mehr Menschen nach 25 Arbeitsjahren Anspruch auf sechs Wochen Urlaub haben, nur eine Frage der Gerechtigkeit und eine Anpassung an die tendenziell immer kürzer werdenden Beschäftigungsverhältnisse.