Exklusiv in Arbeitsrecht für Betriebsräte
  • Arbeitszeitrecht in Frage und Antwort
  • Die Normalarbeitszeit
  • Andere Verteilung der Normalarbeitszeit

Viertagewoche

Exklusiv in Arbeitsrecht für Betriebsräte
  • Leitfaden Betriebsvereinbarungen
  • BV auf Grundlage anderer Gesetze
  • Arbeitszeitgesetz
  • Andere anderen Verteilung oder Ausweitung der Normalarbeitszeit/flexible Arbeitszeitmodelle

Normalarbeitszeit bei Vier-Tage-Woche (§ 4 Abs 8 AZG)

§ 4 Abs 8 AZG ermöglicht durch Ausweitung der täglichen Normalarbeitszeit auf bis zu zehn Stunden das Arbeiten in einer Vier-Tage-Woche. Die Verteilung der …

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  • Viertagewoche

Wie kann eine Viertagewoche bei einer 40-Stunden-Woche vereinbart werden?

Durch BV kann die tägliche Normalarbeitszeit auf 10 Stunden/Tag erhöht werden, wenn die gesamte Wochenarbeitszeit dafür regelmäßig auf vier Tage verteilt wird. …

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Müssen die vier Tage zusammenhängend sein?

Nein, dieses Erfordernis ist seit 2007 nicht mehr notwendig. Die Viertagewoche kann daher auch auf nicht-zusammenhängende Tage verteilt werden (bspw Mo, Mi, Do …

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Muss am fünften Tag gearbeitet werden?

Nein. Die Formulierung im Gesetz stellt nicht darauf ab, dass bei dem Viertagewoche-Modell die Normalarbeitszeit auf vier Tage zu verteilen ist, sondern die …

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Welche Folgen zieht das Arbeiten am fünften Tag nach sich?

Durch einen Arbeitseinsatz am fünften Tag sind die Voraussetzungen für die andere Verteilung der Normalarbeitszeit in der konkreten Woche nicht mehr erfüllt. …

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Regelungsgegenstand

8 Die Betriebsvereinbarung kann eine tägliche Normalarbeitszeit von bis zu zehn Stunden zulassen, wenn die gesamte Wochenarbeitszeit regelmäßig auf vier Tage …

Änderung des Arbeitszeitausmaßes

Ändert sich während des aufrechten Dienstverhältnisses das Ausmaß der Arbeitszeit, so wird auch der Urlaubsanspruch entsprechend auf- oder abgewertet, denn – so …

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  • Angestelltengesetz in Frage und Antwort
  • Urlaub

Wie berechnen sich die Urlaubstage bei Teilzeitbeschäftigten?

Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf mindestens fünf Wochen Urlaub pro Jahr , genauso wie Vollzeitbeschäftigte. Das bedeutet, dass eine …

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  • Urlaubsrecht in Frage und Antwort
  • Urlaub für Teil­zeit­beschäf­tigte und bei Änderung des Arbeits­zeit­aus­maßes

Wie berechnen sich die Urlaubstage bei Teilzeitbeschäftigten?

Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf mindestens fünf Wochen Urlaub pro Jahr, genauso wie Vollzeitbeschäftigte. Das bedeutet, dass ein/eine …

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