Abschnitt 1
Leistungsarten
Abschnitt 2
Pauschales Kinderbetreuungsgeld als Konto
Abschnitt 3
Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld
Abschnitt 5
Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens
Abschnitt 5a
Zuständigkeit und Verfahren
Abschnitt 6
Krankenversicherung
Abschnitt 7
Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 8
Auszahlung der Leistungen
Abschnitt 9
Abschnitt 10
Daten
Abschnitt 11
Finanzierung
Abschnitt 12
Schlussbestimmungen
Kinderbetreuungsgeldgesetz > § 15 - Erklärung

Erklärung

Paragraph 15,

Der zuständige Krankenversicherungsträger hat den Partner des Elternteiles (Paragraphen 12,, 13) von der Gewährung der Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld an einen Elternteil samt Hinweis auf die Freigrenze (Paragraph 12,, Paragraph 13, Absatz 3,) und Hinweis auf die mögliche Rückforderung im Falle der Überschreitung der Freigrenze (Paragraph 31, Absatz 3,) zu verständigen.

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 2001, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 116 aus 2009,

Inkrafttretensdatum

01.01.2010

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2001/103/P15/NOR40111568