ABSCHNITT I
Geltungsbereich und allgemeine Grundsätze
ABSCHNITT II
URLAUBSBESTIMMUNGEN
ABSCHNITT III
ABFERTIGUNGSBESTIMMUNGEN
ABSCHNITT IIIa
WINTERFEIERTAGSVERGÜTUNG
Abschnitt IIIb
Überbrückungsgeld
ABSCHNITT IV
ORGANISATION DER BAUARBEITER-URLAUBS- UND ABFERTIGUNGSKASSE
ABSCHNITT V
VERFAHRENSVORSCHRIFTEN
ABSCHNITT VI
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
ABSCHNITT VIa
Betriebliche Vorsorgekasse
Abschnitt VIb
Sonderbestimmungen für Entsendungen und für die Beschäftigung zu einem Arbeitgeber ohne Sitz in Österreich
Abschnitt VIc
Bau ‑ ID System
ABSCHNITT VII
ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz > § 26 - Nebenleistungen

Nebenleistungen

Paragraph 26,

  1. Absatz einsDem Arbeitgeber sind von der Urlaubs- und Abfertigungskasse die im Zusammenhang mit der Urlaubsgewährung auf das Urlaubsentgelt entfallenden Sozialversicherungsbeiträge und lohnabhängigen gesetzlichen Abgaben und Beiträge (Nebenleistungen) zu vergüten. Die Auszahlung dieser Nebenleistungen, die bei gleichzeitiger Überweisung mit dem Urlaubsentgelt getrennt auszuweisen sind, hat zur Voraussetzung, dass der Arbeitgeber alle fälligen Zuschläge entrichtet hat. Der Gesamtbetrag der zu vergütenden Nebenleistungen ist auf Antrag der zuständigen kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz festzusetzen.
  2. Absatz 2Im Falle der Rückzahlung eines Urlaubsentgeltes gemäß Paragraph 8, Absatz 6 und 7 hat der Arbeitgeber gleichzeitig auch die darauf entfallenden und von der Urlaubs- und Abfertigungskasse erhaltenen Nebenleistungen rückzuerstatten.

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 414 aus 1972, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 59 aus 2010,

Inkrafttretensdatum

01.01.2011

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1972/414/P26/NOR40119898